Buhara Beerdigungshilfeverein
Zweck des Vereins
In Deutschland lebenden Hinterbliebenen des verstorbenen Mitglieds, bei allen Fragen bezüglich seiner Überführung und Bestattung, Hilfe zu leisten und die dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen.
Mitgliedschaftsantrag zum Downloaden
Voraussetzung der Mitgliedschaft ist, das de Antragsteller
a) EU Länder Staatsangehörigkeit hat
b Seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat
- sich nicht als Tourist Asylbewerber oder Asylberechtigter in Deutschland aufhält
- sich nicht in Haft befindet
- die Aufnahmegebühr entrichtet hat (Zahlungs-oder Überweisungsbeleg muss zu gesandt worden sein)
- Den Aufnahmeantrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Abschrift des Zahlungs- oder Überweisungsbeleges für die Aufnahmegebühr an die Buhara Beerdigungshilfe e.V. zugestellt hat
- Nach der Bearbeitung des wahrheitsgemäß und vollständig eingereichten Aufnahmeantrags wird dem Mitglied ein Mitgliedsausweis zugesandt
(Sofern die Aufnahme erfolgt)
Beginn der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft beginnt einen Monat nachdem Zahlungseingang der Aufnahmegebühr, sofern sämtliche in Punkt 2 genannte Bedingungen erfüllt sind.
- Verstirbt das Mitglied auf Grund eines Unfalls, können die Hinterbliebenen sofort die Leistung in Anspruch nehmen.
- Die erst nach Feststellung einer tödlichen Krankheit beantragte Mitgliedschaft ist ungültig. Die Buhara Beerdigungshilfe e.V. kann jederzeit von Mitgliedern einen Gesundheitszeugnis verlangen
- Bei Selbstmord werden keine Leistungen gewährt.
Personen, für die Leistungen Gewährt werden können
- Wer die o. g. Punkte erfüllt, kann Mitglied bei der Buhara Beerdigungshilfe e.V. werden und Leistungen erlangen
- Die Aufnahmegebühr beträgt € 60,00
- Personen ab dem 65. Lebensjahr müssen eine Aufnahmegebühr von € 500,00 pro Person leisten
- Ab dem 70. Lebensjahr ist eine Aufnahme nicht zulässig
- Für folgende Personen können im Rahmen des Punkt 2 Leistungen bewilligt werden:
das Mitglied und der die Ehegatte / in, Kinder des Mitglieds die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Mögliche Leistungsumfang für Mitglieder
Sobald das Mitglied oder die nächsten Angehörigen im Sterbefall die Buhara Beerdigungshife e. V benachrichtigen, entscheidet der Vorstand, ob Leistungen erbracht werden können. Sofern die Leistungen bewilligt werden, wird durch die Buhara Beerdigungshilfe e.V. ein Bestattungsinstitut mit der Erbringung folgenden Aufgaben beauftragt:
- Vorbereitung des Leichnams nach Glauben des Mitgliedes
- Sämtliche Behörden Angelegenheiten
- Der Leichnam wird entsprechend des europäischen standarts versargt
- Der Leichnam wird mit einem Leichenwagen zum Flughafen gebracht, ins Heimatland überführt und bis zum Ort der Beerdigung transportiert (Überführung im Heimatland vom Flughafen bis zur Grabstelle gilt nur für die Türkei)
- Hin und Rückflug für eine Begleitperson (economy class)
- Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder durch die Fluggesellschaften bedingt entstehen, übernimmt die Buhara Beerdigungshilfe e. V keine Haftung
g) Findet die Bestattung in der BRD statt, werden die Kosten in vollem Umfang übernommen h) Kosten und Gebühren der Grabstätte können weder in Deutschland noch in Ausland nicht übernommen werden
i) Bei Todgeborenen können nur die Kosten für die Bestattung nur in Deutschland übernommen werden. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit der Buhara Beerdigungshilfe e. V keine Bestattungsunternehmen beauftragen. In solchen Fällen kann der Verein keine Kosten übernehmen. Daher muss im Sterbefall die Buhara Beerdigungshilfe e. V unverzüglich von den Angehörigen des verstorbenen benachrichtigt werden k) Folgende Dokumente und Belege müssen dem Buhara Beerdigungshilfe e. V Beauftragtem Bestattungsunternehmen bereitgestellt werden: Personalausweis, Pass, Heiratsurkunde, (int. gültige, ansonsten mit Übersetzung ins deutsche) und der Mitgliedsausweis. Fvfr die durch die nicht vorlagen der aufgezählten Dokumente entstehen Kosten kann die Buhara Beerdigungshilfe e.V. keine Haftung übernehmen
Jahres Unkosten Beitrag und Zahlungsbedingungen
a) Das Mitglied versichert, den Jahresunkosten Beitrag in Höhe von € 50,00 im angegebenen I Zeitraum zu entrichten = b) Dieser Beitrag mit Einzahlschein wird den i Mitgliedern per Post mitgeteilt. Bei Vorliegen einer i EinLgsermächtigung durch das Mitglied, wird i dieser Beitrag von seinem Konto abgebucht ! c) Mitglieder die bis zum 15. Januar keine Post über | Jahresunkostenbeitrag erhalten, müssen die Buhara ; die Beerdigungshilfe e.V. bitten um dringende | Mitteilung.
Sterbefall außerhalb Deutschland
a) Für Mitglieder die im Ausland verstorben sind, kann die Buhara Beerdigungshilfe e.V. die Organisation für die Überführung oder Bestattung nicht übernehmen. In solchen Fällen erhalten die Hinterbliebenen (gesetzliche Erbe) gegen Vorlage der Sterbekunde eine Leistung in Höhe von
€ 500,00 erstattet.
b) Die Leistungen von Sozialangelegenheiten als auch Behördengänge obliegen den Hinterbleibenden.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen das die Krankenkassen seit 2004 keine Sterbegeld zahlen!
Rufen Sie uns einfach an oder kommen bei uns vorbei.
Wir beraten Sie gerne.
Buhara Beerdigungshilfeverein
Tel: 0203/479 9678
Fax: 0203/479 9679
Service-Nr: 0203/500 87 87
Vereinsregisternummer 4423
Amtsgericht Duisburg
Steuernummer 107 / 5729 / 0679
Finanzamt Duisburg Hamborn
Kontonummer 533 0360
BLZ 350 400 38
Commerzbank Duisburg
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